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REACH

Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung informieren wir Sie darüber, dass in den folgenden Halbzeugen der Stoff „Blei“ / CAS-Nummer 7439-92-1 enthalten ist:

REACH-Verordnung

Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung informieren wir Sie darüber, dass in den folgenden Halbzeugen der Stoff „Blei“ / CAS-Nummer 7439-92-1 enthalten ist:

Werkstoffe => Konzentration in der Legierung:
  • Walzblei und Bleibarren = 95,00 – 100,00 %
  • AW2007 / AlCuMgPb = 0,80 – 1,50 %
  • AW2011 / AlCuBiPb = 0,20 – 0,40 %
  • AW6012 / AlMgSiPb = 0,40 – 2,00 %
  • AW6026 / AlMgSiBi = max. 0,40 %
  • AW6262A / AlMg1SiPb = 0,20 – 0,40 %
  • CW608N / CuZn38Pb2 = 0,70 – 2,50 %
  • CW614N / CuZn39Pb3 = 2,50 – 3,50 %
  • CW612N / CuZn39Pb2 = 1,60 – 2,50 %
  • CW617N / CuZn40Pb2 = 1,60 – 2,50 %
  • CW713R / CuZn40Al2 = 0,20 – 0,80 %
  • CW102C / CuBe2Pb = 0,20 – 0,60 %
  • CC493K / CuSn7ZnPb = 5,00 – 8,00 %
  • CC482K / CuSn12Pb = 0,7 – 2,50 %
  • CC483K / CuSn12 = bis 0,7 %
  • CC496K / CuPb15Sn = 13,00 – 17,00 %
  • CW400J / CuNi7Zn39Pb3Mn2 = 2,30 – 3,30 %
  • 11SMnPb30 / 1.0718 = 0,15 – 0,35 %

Wir möchten ihnen mitteilen, dass die Verwendung von Blei in metallischen Halbzeugen bereits seit vielen Jahren reguliert wird. Die Informationspflicht durch REACH basiert nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Metall. Sie basiert allein auf der Tatsache, dass Blei von der Europäischen Chemikalienagentur auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurde. Ziel der Aufnahme ist es u.a. Informationen über die innerhalb der EU verwendeten Mengen dieser Stoffe zu bekommen.

Blei wirkt in Aluminium- und Kupferlegierungen als Spanbrecher und Schmiermittel, verbessert die Zerspanbarkeit von Kupferlegierungen und verleiht dem fertigen Bauteil überdies weitere Eigenschaften, z. B. wie Korrosionsbeständigkeit. Die Alternativen zur Verwendung von Kupfer-Legierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei können derzeit
nicht als wissenschaftlich oder technisch praktikabel erachtet werden. Es ist bislang zudem technisch nicht möglich, das unbeabsichtigt in den Recycling-Strom eingebrachte Blei zu entfernen.

Die Verwendung uns Weiterverarbeitung unserer Produkte liegt in der Verantwortung unserer Kunden. Sie sind verpflichtet, obige Informationen an Ihre Abnehmer weiter zu geben.

Massives Bleimetall, z.B. als Bestandteil einer metallischen Legierung, gilt als reproduktionstoxisch, wenn die Konzentrationsgrenze von 0,3 % Gewichtsprozent überschritten wird.

Kontaktieren Sie uns!

Bitte wenden Sie sich an Herrn Andreas Wörne:
E-Mail: a.woerne@metall-disch.de
Tel.: 0761/45755-11

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